Deutschland als “Beutegesellschaft”: Kurdisch-libanesische Großfamilien und die Hilflosigkeit des Rechtsstaates

Während Bundesregierung und Opposition im Bundestag Zuwanderung weiterhin geschlossen als unverzichtbare...

Berei­che­rung für Deutsch­land dar­stel­len, nimmt die Inten­si­tät der Kon­flik­te zwi­schen eini­gen Zuwan­de­rer­grup­pen und der deut­schen Gesell­schaft ste­tig zu.

Ein Bei­spiel dafür sind die durch vie­le Mit­glie­der kur­disch-liba­ne­si­scher Groß­fa­mi­li­en erzeug­ten sozia­len Pro­ble­me in Städ­ten wie Ber­lin, Bre­men und Essen, die laut Dar­stel­lun­gen aus Jus­tiz und Behör­den außer Kon­trol­le gera­ten sei­en. Staat und Gesell­schaft wür­den damit ver­bun­de­nen Phä­no­me­nen wie Gewalt und Kri­mi­na­li­tät hilf­los gegenüberstehen.

In der Fra­ge der Liba­ne­sen­klans sto­ßen hier­ar­chisch orga­ni­sier­te Grup­pen mit aus­ge­präg­tem eth­ni­schem Selbst­be­wußt­sein und star­kem fami­liä­rem Zusam­men­halt, die sich auf eine gro­ße Zahl kon­fron­ta­ti­ons­be­rei­ter jun­ger Män­ner stüt­zen, auf eine aus Klein­fa­mi­li­en bestehen­de moder­ne Gesell­schaft mit libe­ra­len Insti­tu­tio­nen, die sich gegen die­se Her­aus­for­de­rung kaum behaup­ten können.

Ein Mit­ar­bei­ter des LKA Ber­lin hat­te bereits 2002 aus­führ­lich auf die Pro­ble­ma­tik hin­ge­wie­sen. Die Ber­li­ner Jugend­rich­te­rin Kirs­ten Hei­sig warf den Liba­ne­sen­klans “hem­mungs­lo­se Schä­di­gung der Gesell­schaft“ vor, wäh­rend der Ber­li­ner Ober­staats­an­walt Roman Reusch im Zusam­men­hang mit ihnen vor “bür­ger­kriegs­ähn­li­chen Zustän­den” in der Stadt warn­te. Ein anony­mer Kri­mi­nal­be­am­ter erwähn­te, daß die­se Grup­pe Deut­sche als “Beu­te­ge­sell­schaft, als gebo­re­ne Opfer und Ver­lie­rer” betrach­te, und der Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Ralph Ghad­ban sieht in ihrem Ver­hal­ten eine “Bedro­hung für den sozia­len Frie­den”. Ein ver­trau­li­cher Bericht der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz stell­te schon vor eini­gen Jah­ren fest, daß jeg­li­che Inte­gra­ti­ons­ver­su­che bei die­ser Grup­pe geschei­tert sei­en und die Zer­schla­gung kri­mi­nel­ler Struk­tu­ren mit ent­spre­chen­dem eth­ni­schen Hin­ter­grund auch im güns­tigs­ten Fall “nur noch in Teil­be­rei­chen” mög­lich sein wer­de. Der Ber­li­ner Lan­des­vor­sit­zen­de der Poli­zei­ge­werk­schaft, Eber­hard Schön­berg, sprach dies­be­züg­lich von einer “voll­stän­dig ver­lo­ren­ge­gan­ge­nen Auto­ri­tät des Staa­tes”.

Die Poli­zei steht bei Ein­sät­zen oft aggres­si­ven Grup­pen von Män­nern gegen­über, die inner­halb von Groß­fa­mi­li­en, in denen zehn Kin­der pro Frau nicht sel­ten sind, in gro­ßer Zahl ver­füg­bar sind und auf­grund einer Arbeits­lo­sen­quo­te um 90% und der kul­tu­rell beding­ten Nei­gung von Män­nern die­ser Grup­pe zum Auf­ent­halt auf der Stra­ße rasch mobi­li­siert wer­den kön­nen. Die Poli­zei muß immer häu­fi­ger den Rück­zug antre­ten und kann selbst Ver­kehrs­kon­trol­len gegen Mit­glie­der die­ser Fami­li­en teil­wei­se nur mit Ver­stär­kung durch­set­zen.

Dem Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten Neu­köllns zufol­ge wür­den die männ­li­chen Mit­glie­der der Liba­ne­sen­klans all­ge­mein durch beson­de­re Aggres­si­vi­tät auf­fal­len. Die Kin­der aus die­sen Fami­li­en wür­den zuneh­mend erken­nen, daß Deut­sche nicht dazu in der Lage sei­en, ihnen Gren­zen zu set­zen. Die blo­ße Erwäh­nung ihres Fami­li­en­na­mens rei­che aus, um die Her­aus­ga­be von Geld und ande­ren Din­gen zu erzwin­gen. Eine Ermah­nung in der Schu­le oder Kri­tik eines Nach­barn gel­te bereits als Angriff auf die kol­lek­ti­ve Ehre der Gemein­schaft, auf die man gewalt­sam zu reagie­ren bereit sei. Ein­zel­ne Ange­hö­ri­ge einer Groß­fa­mi­lie kön­nen dabei mit der Unter­stüt­zung zahl­rei­cher männ­li­cher Ver­wand­ter rech­nen. Nach­dem zum Bei­spiel der Deut­sche Sven N. im März 2012 in Neu­kölln einen Liba­ne­sen in einem Fall von Selbst­ver­tei­di­gung töd­lich ver­letzt hat­te, muß­te N. den Stadt­teil nach Dro­hun­gen von Liba­ne­sen ver­las­sen. Der getö­te­te Angrei­fer hin­ge­gen wur­de über sei­ne Ver­wandt­schaft hin­aus von vie­len Ara­bern und Tür­ken in Ber­lin als Mär­ty­rer betrach­tet und unter der Anteil­nah­me meh­re­rer tau­send Mus­li­me bei­gesetzt.

An ihren Sied­lungs­schwer­punk­ten Ber­lin und Bre­men tre­ten Mit­glie­der der Groß­fa­mi­li­en zudem als stark kri­mi­no­ge­ne Grup­pe in Erschei­nung. Von den rund 2.600 Liba­ne­sen in Bre­men wür­den laut Bre­mer Lan­des­kri­mi­nal­amt mehr als 1.000 als Tat­ver­däch­ti­ge regis­triert sein, meist Män­ner. Dar­aus ergibt sich sta­tis­tisch, daß fast jeder männ­li­che Liba­ne­se in Bre­men schon ein­mal straf­recht­lich auf­fäl­lig war. In Ber­lin ist die Kri­mi­na­li­täts­be­las­tung liba­ne­si­scher Jugend­li­cher bei schwe­rem Dieb­stahl etwa 16 Mal höher als bei deut­schen. Die all­ge­mei­ne Inhaf­tie­rungs­ra­te ist 14 Mal höher als beim Durch­schnitt der gleich­alt­ri­gen männ­li­chen Bevöl­ke­rung. Auch unter Inten­siv­tä­tern sind Liba­ne­sen stark über­re­prä­sen­tiert. Der ehe­ma­li­ge Ber­li­ner Ober­staats­an­walt Roman Reusch sprach von “kon­se­quen­ter Erzie­hung zur pro­fes­sio­nel­len Kri­mi­na­li­täts­aus­übung” in eini­gen Liba­ne­sen­klans. Aus Poli­zei­krei­sen wur­de ähn­li­ches gemel­det. Männ­li­che Fami­li­en­mit­glie­der wür­den häu­fig schon im Grund­schul­al­ter begin­nen, Staft­ta­ten zu ver­üben. Haft­stra­fen wür­den ihrem Umfeld teil­wei­se als Initia­ti­ons­ri­tus ver­stan­den.

Deut­schen­feind­lich­keit ist bei vie­len Mit­glie­dern der Liba­ne­sen­klans stark aus­ge­prägt, die laut einem Bericht der Süd­deut­schen Zei­tung “alles ver­ach­ten, was nicht zu ihrem Kul­tur­kreis gehört – allen vor­an Deut­sche.” Ein inter­ner Bericht der Ber­li­ner Poli­zei beschrieb die Lage der Deut­schen in Räu­men mit star­ker Liba­ne­sen­prä­senz laut einem Medi­en­be­richt so:

Für deut­sche Jugend­li­che in Vier­teln, die von eth­ni­schen Ban­den beherrscht wer­den, ist die Lage nach Ansicht der Kri­po-Exper­ten bereits dra­ma­tisch gewor­den. Deren Rück­zug in die Defen­si­ve wer­de als Schwä­che emp­fun­den, bedeu­te damit Ehr­ver­lust – und Gefahr: Die Zahl deut­scher Jugend­li­cher, die nur des­halb zusam­men­ge­schla­gen oder aus­ge­raubt wer­den, weil sie ein leich­tes Opfer dar­stel­len, sei in “eth­nisch domi­nier­ten Pro­blem­kiezen erheblich”.

Der Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te von Neu­kölln berich­tet von einem übli­chen Fall der Ein­schüch­te­rung einer Fami­lie durch Libanesen:

Vor Kur­zem erhielt Arnold Men­gel­koch einen Tele­fon­an­ruf von einem Ehe­paar. Es wohn­te in einem Miets­haus, in dem auch eine der berüch­tig­ten kur­disch-liba­ne­si­schen Fami­li­en leb­te. Sie sag­ten, wir nen­nen nicht unsern Namen, wir haben Angst, aber wir  sind beläs­tigt wor­den von den Jungs die­ser Fami­li­en auf dem Geh­weg.  Wir woll­ten mit den Fahr­rä­dern durch, und die haben ihre Räder nicht weg­ge­zo­gen, also haben wir die Räder ange­fasst und sie weg­ge­zo­gen. Dann sind die Jungs auf­ge­sprun­gen, haben uns bespuckt, haben uns getre­ten, beschimpft, bedroht: “Wir wis­sen, wo ihr wohnt!” – weil sie woh­nen im sel­ben Haus, und sie zit­tern, und sie sagen, sie wol­len nicht anzei­gen, in der Akte ste­hen, weil dann die Fami­lie ihnen gegen­über rabi­at wird. Das geht doch nicht, das ist doch kein rechts­frei­er Raum hier; damit müs­sen die Fami­li­en aufhören!

Der Bezirks­bür­ger­meis­ter von Neu­kölln, Heinz Busch­kow­sky, hat­te in die­sem Zusam­men­hang auf unter­schied­li­che kul­tu­rel­le Vor­aus­set­zun­gen hin­ge­wie­sen, die Selbst­be­haup­tung auf deut­scher Sei­te erschweren:

Das Feind­bild sind die ver­hass­ten Deut­schen, sie sind das Ziel ihrer Aggres­sio­nen, und sie haben dem Flash­mob nichts ent­ge­gen­zu­set­zen: Per SMS-Rund­ruf fin­den sich in weni­gen Minu­ten zahl­rei­che Men­schen ein, die sofort eine dro­hen­de Hal­tung ein­neh­men. Deut­sche gel­ten als leich­te Opfer… Wir erzie­hen unse­re Kin­der zur Gewalt­lo­sig­keit. Wir äch­ten Gewalt in der Begeg­nung und brin­gen das unse­rem Nach­wuchs bei. Ande­re brin­gen ihren Jungs bei, stark, tap­fer und kamp­fes­mu­tig zu sein. Die Aus­gangs­si­tua­ti­on ist ein­fach ungleich.

Auch Behör­den­mit­ar­bei­ter wür­den zuneh­mend bedroht und ein­ge­schüch­tert und mei­den daher die Kon­fron­ta­ti­on mit den Groß­fa­mi­li­en. Aus Bre­men wur­den dar­über­hin­aus Bei­spie­le dafür gemel­det, daß die Poli­zei Anzei­gen von Deut­schen in Fäl­len mit Bezug zu Liba­ne­sen­klans nicht mehr nach­ge­he. Rich­ter und Staats­an­wäl­te ste­hen in Pro­zes­sen gegen Mit­glie­der liba­ne­si­scher Groß­fa­mi­li­en wegen Dro­hun­gen unter Poli­zei­schutz. Die Ber­li­ner Jugend­richterin Kirs­ten Hei­sig erklär­te, sie sei von einer Groß­fa­mi­lie bedroht wor­den, nach­dem sie eini­ge ihrer Mit­glie­der zu Frei­heits­stra­fen ver­ur­teilt hat­te. Kurz dar­auf beging sie unter nicht voll­stän­dig geklär­ten Umstän­den Selbst­mord. Dem Lei­ter der Abtei­lung Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät bei der Staats­an­walt­schaft Ber­lin zufol­ge hät­ten die Groß­fa­mi­li­en auf­grund ihres Droh­po­ten­ti­als die Mög­lich­keit, “Beweis­mit­tel schein­bar belie­big zu beein­flus­sen”. Video­auf­nah­men doku­men­tie­ren unan­ge­mes­se­nes Auf­tre­ten von Liba­ne­sen gegen­über Jus­tiz­mit­ar­bei­tern, die es nicht wagen, die­sen ent­ge­gen­zu­tre­ten. Eine Rich­te­rin ließ sich vor Gericht neun Minu­ten lang belei­di­gen, ohne dem aggres­si­ven Ange­klag­ten auch nur zu wider­spre­chen. Vie­le liba­ne­si­sche Straf­tä­ter erhal­ten auf­fal­lend mil­de Stra­fen und genie­ßen, falls zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt, in Gefäng­nis­sen Pri­vi­le­gi­en und kön­nen ille­ga­le Akti­vi­tä­ten auch aus der Haft her­aus fort­set­zen, wäh­rend Frei­sprü­che wie Sie­ge über den deut­schen Staat gefei­ert wer­den.

Wo noch gegen Kri­mi­na­li­tät aus den Liba­ne­sen­klans vor­ge­gan­gen wird, ste­hen Jus­tiz und Behör­den oft auf ver­lo­re­nem Pos­ten und wer­den von der Poli­tik im Stich gelas­sen. Der ehe­ma­li­ge Ber­li­ner Ober­staats­an­walt Roman Reusch wur­de etwa auf Wei­sung der Jus­tiz­se­na­to­rin ver­setzt, nach­dem er öffent­lich ein ent­schlos­se­ne­res Vor­ge­hen gefor­dert hat­te. Anstatt liba­ne­si­sche Ban­den zu bekämp­fen, will die Poli­tik ihre Mit­glie­der offen­bar ver­stärkt in den Poli­zei­dienst ein­stel­len: Die Ber­li­ner Inte­gra­ti­ons­se­na­to­rin rief migran­ti­sche Jugend­li­che dazu auf, sie soll­ten in “Ihren Gangs” ent­spre­chend dafür wer­ben. Auch ein CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter zeig­te demons­tra­ti­ve Nähe zu einer pro­mi­nen­ten Per­son aus dem Umfeld kri­mi­nell auf­fäl­li­ger liba­ne­si­scher Großfamilien.

Aus gro­ßen Tei­len der Zivil­ge­sell­schaft kann die aus allen Rich­tun­gen unter Druck ste­hen­de Poli­zei eben­falls nicht mit Unter­stüt­zung rech­nen. Migra­ti­ons­ak­ti­vis­ten leug­nen die Pro­ble­me ent­we­der oder machen Deut­sche für sie ver­ant­wort­lich und spre­chen bei Hin­wei­sen auf die beschrie­be­nen Erschei­nun­gen durch die Poli­zei von “Kri­mi­na­li­sie­rung von Min­der­hei­ten” und “insti­tu­tio­nel­lem Ras­sis­mus”, wäh­rend Migran­ten­ver­bän­de sich ähn­lich äußern und eine “Ent­na­zi­fi­zie­rung” der Poli­zei und weni­ger als ras­sis­tisch bewer­te­ten Ermitt­lungs­druck gegen migran­ti­sche Ver­däch­ti­ge for­dern. Sozi­al­ar­bei­ter ver­ste­hen sich ohne­hin häu­fig als Geg­ner der Poli­zei. Links­au­to­no­me ver­su­chen unter­des­sen, ara­bi­sche Jugend­li­che als Ver­bün­de­te die gegen Poli­zei zu mobi­li­sie­ren, und der libe­ra­le Publi­zist Mal­te Leh­ming erklär­te die Pro­ble­me zum Aus­druck von gesell­schaft­li­chem Fort­schritt und sag­te über liba­ne­si­sche und ande­re Jugend­ban­den:

Sie sind jung, mutig, mobil, hung­rig, risi­ko­be­reit, initia­tiv. Sol­che Men­schen braucht das Land.

Trag­fä­hi­ge Lösungs­an­sät­ze sind nicht in Sicht, und eine wei­te­re Ver­schär­fung der Pro­ble­me ist zu erwar­ten, da die Zahl der Liba­ne­sen rasch wächst und die nach­wach­sen­de Gene­ra­ti­on noch schlech­ter inte­griert ist als ihre Eltern. Laut Bre­mer Poli­zei sei­en gut inte­grier­te Liba­ne­sen in den auf­fäl­li­gen Groß­fa­mi­li­en “abso­lu­te Aus­nah­men”. Auch für Abschie­bun­gen ist es zu spät, da die meis­ten der jün­ge­ren Liba­ne­sen über die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit ver­fü­gen. Frü­her oder spä­ter wird die beob­ach­te­te Ent­wick­lung daher einen Punkt errei­chen, an dem der Rechts­staat ent­we­der ent­schlos­sen han­deln oder end­gül­tig den Offen­ba­rungs­eid leis­ten muß.

Lek­tü­re­emp­feh­lung: Deut­sche Opfer, frem­de Täter, Schnell­ro­da 2011

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