Handlungsanleitung für Putschisten

48pdf der Druckfassung aus Sezession 48 / Juni 2012

von Manfred Kleine-Hartlage

Als das Grundgesetz erarbeitet wurde, lautete einer der Leitgedanken seiner Verfasser, daß sich ein 30. Januar 1933 nie wiederholen dürfe. Es sollte ein für allemal unmöglich sein, den freiheitlichen, demokratischen, deutschen Rechtsstaat legal oder auch nur scheinlegal zu beseitigen. Nie wieder sollte es Revolutionären und Putschisten möglich sein, sich hinter Paragraphen zu verschanzen. Nichts sollte ihnen jenes Odium der Illegalität ersparen, das in Deutschland anrüchiger ist als irgendwo sonst auf der Welt, und das den, der es nicht loszuwerden versteht, zum Scheitern verurteilt.

Zwei juris­ti­sche Kunst­grif­fe schie­nen, zusam­men genom­men, die Lebens­ver­si­che­rung der frei­heit­li­chen Demo­kra­tie aus­zu­ma­chen: Zum einen die Kon­struk­ti­on einer Ver­fas­sung in der Ver­fas­sung (Art. 79 III GG): Eine Ände­rung des Grund­ge­set­zes muß nicht nur for­mal kor­rekt mit Zwei­drit­tel­mehr­heit zustan­de kom­men, son­dern auch mate­ri­ell mit dem Ver­fas­sungs­kern über­ein­stim­men, ins­be­son­de­re mit den Prin­zi­pi­en Repu­blik, Demo­kra­tie, Rechts­staat, Bun­des­staat und Sozi­al­staat (Art. 20 GG) sowie mit der Men­schen­wür­de (Art. 1 GG). Damit dies nicht nur Verfassungs­lyrik und from­mer Wunsch blei­be, räum­te man zum ande­ren dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt – einer als unab­hän­gig gedach­ten Instanz – das letz­te Wort für sol­che Fäl­le ein, in denen es die Lega­li­tät von Ver­fas­sungs­än­de­run­gen zu beur­tei­len gäl­te. Juris­tisch also soll­te der Staats­streich in der BRD kei­ne Chan­ce mehr haben, die Ermäch­ti­gung einer klei­nen Grup­pe bei gleich­zei­ti­ger Ent­mäch­ti­gung des demo­kra­tisch gewähl­ten Par­la­ments soll­te unmög­lich sein.

Ange­nom­men, Sie wären Poli­tik­be­ra­ter der skru­pel­lo­sen Art, und Ihr Kun­de wäre vor viel­leicht vier­zig Jah­ren zu Ihnen gekom­men, um zu erfah­ren, wie er legal das Grund­ge­setz aus den Angeln heben kön­ne – Sie hät­ten ihm so ant­wor­ten können:

Das Grund­ge­setz beruht auf einer Rei­he von sozio­kul­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen, ohne die es nicht funk­tio­niert, nicht anwend­bar oder ein­fach sinn­los ist. Zer­stö­ren Sie die­se Voraussetzungen!

Das Grund­ge­setz beruht auf der Auto­no­mie ein­an­der kon­trol­lie­ren­der Sys­te­me – Zen­tral­bank, Wis­sen­schaft, Pres­se, über­haupt öffent­li­che Mei­nung, Jus­tiz. Fin­den Sie Mit­tel und Wege, sie gleichzuschalten!

Was immer das Grund­ge­setz unter­nimmt, den Staat an mate­ri­el­les Recht zu bin­den, letzt­lich hängt Lega­li­tät doch immer von der Ein­hal­tung bestimm­ter For­men ab. Miß­brauchen Sie die­se Formen!

Jede Ver­fas­sung ist inter­pre­tier­bar, und sie wird stets so inter­pre­tiert wer­den, daß sie zur Bewäl­ti­gung tat­säch­lich exis­tie­ren­der Pro­ble­me taugt. Schaf­fen Sie Pro­ble­me, die auf ver­fas­sungs­kon­for­mem Wege nicht lös­bar sind!

Demo­kra­tie setzt einen unab­hän­gi­gen Staat vor­aus, denn nur in einem sol­chen exis­tie­ren poli­ti­sche Alter­na­ti­ven, über die sinn­voll demo­kra­tisch ent­schie­den wer­den kann. Ver­stri­cken Sie den Staat in Abhängigkeiten!

Hät­ten Sie die Vor­stel­lungs­kraft beses­sen, auf den ungläu­bi­gen Blick Ihres Kun­den hin die ein­zel­nen Schrit­te zu konkretisieren?

Ers­tens: Lösen Sie das Volk auf und wäh­len Sie ein neu­es: Demo­kra­tie setzt einen Demos vor­aus, ein Volk, das heißt eine Soli­dar­ge­mein­schaft, die vom Staat nicht geschaf­fen wer­den kann, aber vor­aus­ge­setzt wer­den muß. Das Volk ist eine sozio­lo­gi­sche Gege­ben­heit, kei­ne juris­ti­sche Kate­go­rie, auch wenn der Staat – das ist nun ein­mal der modus ope­ran­di eines Rechts­staa­tes – es als sol­che auf­fas­sen muß und als Volk nur die Gesamt­heit sei­ner Staats­bür­ger ver­ste­hen kann. Sto­ßen Sie in die­se Lücke! Spie­len Sie die juris­ti­sche Form gegen den mate­ri­el­len Gehalt des Volks­be­griffs aus: Machen Sie Mas­sen von Nicht­deut­schen zu Staats­bür­gern, dann ist Demo­kra­tie als kol­lek­ti­ve Selbst­be­stim­mung in Erman­ge­lung eines Kol­lek­tivs nicht mehr mög­lich. Statt einer Nati­on haben Sie dann eine blo­ße Bevöl­ke­rung, bestehend aus Grup­pen, unter denen die eth­ni­schen Deut­schen nur eine sind, dann fin­den Sie für jed­we­de Poli­tik eine Sie unter­stüt­zen­de Inter­es­sen­ko­ali­ti­on. Rei­ßen Sie die Gren­zen nie­der, holen Sie so vie­le Ein­wan­de­rer wie mög­lich! Sor­gen Sie dafür, daß die Deut­schen so schnell wie mög­lich in die Min­der­heit gera­ten. Am bes­ten för­dern Sie Fami­li­en­zer­fall, unter­mi­nie­ren die über­kom­me­ne Sexu­al­mo­ral, geben Abtrei­bung frei, und sor­gen dafür, daß all dies auf allen Kanä­len pro­pa­giert wird!

Zwei­tens: Ver­hin­dern Sie jede Oppo­si­ti­on dage­gen: Trei­ben Sie den Deut­schen, aber eben nur ihnen, zumin­dest solan­ge sie in der Mehr­heit sind, den Gedan­ken aus, sie selbst könn­ten als Grup­pe legi­ti­me Inter­es­sen haben. Ver­ket­zern Sie die Arti­ku­la­ti­on sol­cher Inter­es­sen als rechts­ra­di­kal! Dabei wird Ihnen der Umstand ent­ge­gen­kom­men, daß die Mas­sen­ein­wan­de­rung einen Rat­ten­schwanz von Pro­ble­men nach sich zieht, die tat­säch­lich Frem­den­feind­lich­keit pro­vo­zie­ren. Nut­zen Sie dies, um Oppo­si­ti­on gegen Ihre Poli­tik als extre­mis­tisch zu brand­mar­ken. Miß­brauchen Sie das Kon­zept der »wehr­haf­ten Demo­kra­tie«, um sich Oppo­si­tio­nel­len gegen­über von der Bin­dung an demo­kra­ti­sche Spiel­re­geln zu lösen.

Drit­tens: Unter­wan­dern Sie die Uni­ver­si­tä­ten, denn sie sind der Ort, an dem die Ideo­lo­gie der herr­schen­den Eli­ten geformt wird! Sind Jus­tiz, Medi­en und Wis­sen­schaft erst ideo­lo­gisch gleich­ge­schal­tet, wer­den sie ihre Kon­troll­funk­tio­nen schon des­halb nicht wahr­neh­men kön­nen, weil ihnen dazu die Kri­te­ri­en feh­len. Und wenn doch: Schaf­fen Sie wech­sel­sei­ti­ge Abhän­gig­kei­ten, Ver­stri­ckun­gen und Ver­flech­tun­gen, damit nie­mand aus der Rei­he tan­ze. Tun Sie dies am bes­ten auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne, damit die herr­schen­den Klas­sen ganz Euro­pas zu einer ein­zi­gen ver­schmel­zen, deren Ange­hö­ri­ge zuein­an­der loy­al sind, nicht zum je eige­nen Volk.

Vier­tens: Pri­va­te dür­fen vie­les, was der Staat nicht darf. Wenn Sie auf recht­li­che Pro­ble­me sto­ßen, weil das Grund­ge­setz die Ver­fol­gung poli­tisch Anders­den­ken­der ver­bie­tet, span­nen Sie den Mob ein. Mobi­li­sie­ren Sie das Schwein im Men­schen! Nut­zen Sie die Freu­de des Unter­ta­nen am Denun­zi­an­ten­tum und die des Getre­te­nen am Tre­ten. Sor­gen Sie dafür, daß Oppo­si­tio­nel­le ihren Arbeits­platz ver­lie­ren, kein Bank­kon­to unter­hal­ten und sich öffent­lich nicht mehr ver­sam­meln kön­nen. Machen Sie sich selbst nicht die Hän­de schmut­zig! Es wer­den sich genug Men­schen fin­den, die für Sie die Drecks­ar­beit erle­di­gen, legal oder ille­gal. Sie müs­sen nur dafür sor­gen, daß der Staat gezielt wegschaut.

Fünf­tens: Das führt uns zu dem Grund­satz, das, was Sie selbst nicht tun dür­fen, was also der Staat selbst nicht tun darf, von ande­ren tun zu las­sen. Sie kön­nen nach unten dele­gie­ren – an den Mob – oder nach oben – an supra­na­tio­na­le Insti­tu­tio­nen. Schaf­fen Sie auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne Fak­ten, an denen der natio­na­le Gesetz­ge­ber nicht vor­bei kommt. Damit ent­fällt die par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­le: Die supra­na­tio­na­le Ebe­ne ist das Ter­rain der Regie­run­gen, nicht der Par­la­men­te. Ein von Dut­zen­den Regie­run­gen aus­ge­han­del­ter Ver­trag kann auf natio­na­ler Ebe­ne nicht geän­dert, höchs­tens abge­lehnt wer­den. Dies wird nicht gesche­hen, weil kein Poli­ti­ker und kein Gericht sich nach­sa­gen las­sen wol­len, gegen »Euro­pa« oder gegen die »inter­na­tio­na­le Gemein­schaft« zu sein. Dele­gie­ren Sie jede Kom­pe­tenz, derer Sie zu die­sem Zweck hab­haft wer­den kön­nen, an die EU, die WTO, die UNO, die NATO – an wen Sie wol­len, aber dele­gie­ren Sie! Stel­len Sie dabei so vie­le wohl­ge­tarn­te Blan­ko­schecks wie mög­lich aus. Wie leicht läßt sich doch der Norm zustim­men, es dür­fe kei­ne »Han­dels­hemm­nis­se« geben. Was das bedeu­tet, merkt man erst, wenn Waren zuge­las­sen wer­den, die vor­her aus guten Grün­den ver­bo­ten waren (etwa die »Pil­le danach«, deren Frei­ga­be im katho­li­schen Irland von des­sen Regie­rung nur durch einen poli­ti­schen Kraft­akt ver­hin­dert wer­den konn­te). Wie leicht läßt sich »ja« zur inner­eu­ro­päi­schen Frei­zü­gig­keit sagen; im nach­hin­ein wird sol­che Frei­zü­gig­keit auch »Spa­ni­ern« gewährt, deren ille­ga­le Ein­wan­de­rung dort­hin durch Ein­bür­ge­rung hono­riert wur­de. Wie leicht läßt sich einer Gemein­schafts­wäh­rung zustim­men, die durch eine unab­hän­gi­ge Zen­tral­bank, stren­ge Maas­tricht-Kri­te­ri­en und dra­ko­ni­sche Stra­fen für Ver­schul­dungs­sün­der gesi­chert zu sein scheint; daß all dies nur auf dem Papier steht, merkt man erst, wenn Tat­sa­chen geschaf­fen sind.

Sechs­tens: Machen Sie sich die Tat­sa­che zunut­ze, daß Gerich­te immer nur ein­zel­ne Nor­men über­prü­fen kön­nen, nicht aber gan­ze Maß­nah­men­bün­del, die sich auf ver­schie­dens­te Sach­be­rei­che bezie­hen und über­dies zeit­lich gestreckt nach und nach ein­ge­führt wer­den; solan­ge jede ein­zel­ne Maß­nah­me für sich genom­men ver­fas­sungs­kon­form ist, wird Karls­ru­he sie abni­cken, auch wenn der dar­aus resul­tie­ren­de Zustand unheil­bar ver­fas­sungs­wid­rig ist. Auch die abseh­ba­ren poli­ti­schen Wir­kun­gen einer Ent­schei­dung sind nicht jus­ti­tia­bel. Tref­fen Sie daher bewußt Fehl­ent­schei­dun­gen, um Pro­ble­me zu schaf­fen, deren »Lösung« dann »alter­na­tiv­los« ist, und ver­las­sen Sie sich dar­auf, daß sich das Ver­fas­sungs­ge­richt unter sol­chem »Sach­zwang« breit­schla­gen las­sen wird, das Grund­ge­setz zu verbiegen.

Wie wir heu­te wis­sen, haben die Kun­den unse­res fik­ti­ven Poli­tik­be­ra­ters all die­se Rat­schlä­ge beher­zigt. Sie haben es zur Meis­ter­schaft in der Kunst gebracht, auf UNO- oder EU-Ebe­ne Ent­schei­dun­gen zu fäl­len, deren Trag­wei­te die Öffent­lich­keit nicht ein­mal dann ver­steht, wenn aus­nahms­wei­se – dann aber in ver­schlei­ern­der PR-Spra­che – dar­über berich­tet wird.

Wer weiß schon, daß zum Bei­spiel das Kon­zept des Gen­der Main­strea­ming zuerst von der UNO-Voll­ver­samm­lung als Marsch­rou­te beschlos­sen wur­de, und daß Zweif­ler mit dem Hin­weis beru­higt wur­den, ein sol­cher Beschluß sei ja nicht rechts­ver­bind­lich? Daß dar­auf­hin die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on unter Beru­fung auf eben die­ses angeb­lich unver­bind­li­che Kon­zept einen Maß­nah­men­ka­ta­log aus­ar­bei­te­te, der den EU-Staa­ten (immer noch unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit) durch Kon­sens ihrer eige­nen Regie­run­gen als Richt­li­nie auf­ge­drängt wur­de? Daß es dar­auf­hin in Deutsch­land zuerst auf admi­nis­tra­ti­vem Wege von der Bun­des­re­gie­rung dort umge­setzt wur­de, wo sie das Par­la­ment nicht zu fra­gen brauchte?

Inter­es­siert sich jemand dafür, daß das Kon­zept der »nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung«, die soge­nann­te Agen­da 21, just den­sel­ben Weg genom­men hat und nun als poli­ti­sche Vor­ga­be wirk­sam ist, die bis hin­un­ter zu den Kom­mu­nen durch­ge­setzt wird? Selbst­ver­ständ­lich gab es auch hier­über nie eine öffent­li­che Debatte.

Weiß irgend jemand, daß die Euro­päi­sche Uni­on im Zuge der Euro­med-Agen­da auf Anre­gung und im Ein­klang und in Abspra­che mit der Orga­ni­sa­ti­on der Isla­mi­schen Kon­fe­renz (OIC) schon vor Jah­ren beschlos­sen hat, die Lehr­plä­ne der Schu­len und die For­schungs­in­hal­te der Uni­ver­si­tä­ten in Rich­tung auf islam­freund­li­che Geschichts­klit­te­rung umzu­stel­len? Nicht alles (aber vie­les) kann die EU per Ukas erzwin­gen; wo es ihr aber an for­ma­ler Kom­pe­tenz fehlt, hat sie sehr wohl die Macht, durch Mit­tel­ver­ga­be, ideo­lo­gisch aus­ge­rich­te­te Pro­jek­te aller Art und über die Bezie­hungs­net­ze poli­ti­scher Ent­schei­dungs­trä­ger ihre Poli­tik in den ein­zel­nen Mit­glieds­staa­ten durchzusetzen.

Auf sol­che Wei­se ver­schwin­den immer grö­ße­re Tei­le des Gegen­stands­be­rei­ches demo­kra­tisch legi­ti­mier­ter Poli­tik im Ark­an­be­reich von undurch­schau­bar mit­ein­an­der ver­filz­ten admi­nis­tra­ti­ven und gou­ver­ne­men­ta­len Eli­ten, Lob­by­is­ten und pri­va­ten Stif­tun­gen – in einem schwar­zen Loch, wo sich Ent­schei­dun­gen als Resul­tan­te aus dem Kräf­te­par­al­le­lo­gramm von Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen, ideo­lo­gi­scher Ver­blen­dung und Kor­rup­ti­on ergeben.

Dabei führt das bestän­di­ge Aus­blei­ben von Oppo­si­ti­on zu Anschlä­gen von immer atem­be­rau­ben­de­rer Dreis­tig­keit: Die Stra­te­gie, Fehl­ent­schei­dun­gen zu tref­fen, um Pro­ble­me zu schaf­fen, deren »Lösung« auf Kos­ten der Sou­ve­rä­ni­tät der Natio­nal­staa­ten gehen muß, wur­de uns mus­ter­gül­tig beim Euro vor­ge­führt. Als er ein­ge­führt wur­de, ver­sprach man uns, er wer­de so sta­bil sein wie die D‑Mark. Und nein, auf kei­nen Fall wür­den die rei­che­ren Län­der für die Schul­den­kö­ni­ge im Süden in die Tasche grei­fen müs­sen. Dabei war die EU bereits ohne den Euro eine Umver­tei­lungs­ma­schi­ne­rie zu Las­ten Deutsch­lands gewe­sen. Und daß von fis­kal­po­li­ti­scher Soli­di­tät eini­ger Staa­ten nicht die Rede sein konn­te, pfif­fen schon damals die Spat­zen von den Dächern. Wenn aber die Sta­bi­li­tät des Euro letzt­lich von der Haus­halts­dis­zi­plin genau die­ser Staa­ten abhän­gig war, konn­te die­ses Sta­bi­li­täts­ver­spre­chen nur eine Mogel­pa­ckung sein. Und so war zum einen abseh­bar, daß man über kurz oder lang vor dem »Sach­zwang« ste­hen wür­de, die Euro-Zone in eine Haf­tungs­ge­mein­schaft zu ver­wan­deln. Zum ande­ren war klar, daß es sich mit­nich­ten um gegen­sei­ti­ge Haf­tung han­deln wür­de, son­dern daß Deutsch­land und eini­ge ande­re rei­che EU-Staa­ten für die süd­li­che Peri­phe­rie hafteten.

Es wäre schlimm genug gewe­sen, wenn man es dabei belas­sen hät­te, die Kon­trol­le über die natio­na­len Haus­hal­te an Brüs­sel zu dele­gie­ren und damit die Demo­kra­tie unter EU-Vor­be­halt zu stel­len. Auch eine »euro­päi­sche Wirt­schafts­re­gie­rung« als wei­te­rer Nagel im Sarg des Natio­nal­staa­tes lag in der Logik der Ent­wick­lung, die man her­bei­ge­führt hat­te – nicht obwohl, son­dern gera­de weil man wuß­te, daß sie zur Unter­wer­fung der Natio­nal­staa­ten unter einen unver­ant­wort­li­chen und unkon­trol­lier­ba­ren Brüs­se­ler Appa­rat füh­ren wür­de. Bei­des ist mit dem Demo­kra­tie­prin­zip unver­ein­bar und unter den Vor­ga­ben von Art. 20 und Art. 79 III GG ohne wei­te­res als Staats­streich zu qua­li­fi­zie­ren – ganz egal, ob das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sich die­ser Ansicht anschließt oder ob es wie­der eines jener Ja-aber-Urtei­le fällt, von denen es in sei­ner Recht­spre­chung der letz­ten zwan­zig Jah­ren nur so wim­melt, in denen die tra­gen­den Prin­zi­pi­en des Grund­ge­set­zes in den Leit­sät­zen bekräf­tigt und im Klein­ge­druck­ten kas­siert wer­den; Urtei­le, bei denen das schlech­te Gewis­sen der Rich­ter aus jeder Zei­le der Urteils­be­grün­dung spricht.

Was aller­dings jetzt mit dem Euro­päi­schen Sta­bi­li­täts­me­cha­nis­mus (ESM) beschlos­sen wor­den ist, sprengt alles bis­her Dage­we­se­ne. Nicht nur, weil der ESM die rei­che­ren Län­der auf Dau­er ver­pflich­tet, die Schul­den der ärme­ren zu bezah­len, also sich selbst zuguns­ten ande­rer zu ver­schul­den (letzt­lich zuguns­ten eini­ger Groß­ban­ken, deren am Ran­de der Kri­mi­na­li­tät unse­riö­se Geschäfts­po­li­tik auf die­se Wei­se noch ver­sil­bert wird), son­dern weil:

Ent­schei­dun­gen des ESM durch Mehr­heits­be­schluß zustan­de kom­men, die Emp­fän­ger­län­der also die Geber­län­der über­stim­men und gegen deren Wil­len zu Zah­lun­gen zwin­gen können;

sowohl der ESM als Gan­zes wie auch die ein­zel­nen Ent­schei­dungs­trä­ger recht­li­che Immu­ni­tät genie­ßen, also an gel­ten­des Recht prak­tisch nicht gebun­den sind;

der ESM jeder­zeit kurz­fris­tig die Geber­län­der zum Nach­schie­ßen von Kapi­tal in prak­tisch unbe­grenz­ter Höhe zwin­gen kann;

der ESM unkünd­bar ist, die­ser Blan­ko­scheck also bis in alle Ewig­keit gilt.

Ein sol­cher Ver­trag ist ein Ver­skla­vungs­ver­trag. Ein Staat, der ihn ohne Not unter­schreibt, ver­wirkt den Anspruch auf die Loya­li­tät sei­ner Bür­ger. Was also tun? Gibt es für die­se Fra­ge auch einen Politikberater?

Nichts schreibt sich
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