Sarrazin und seine Gegner

pdf der Druckfassung aus Sezession 35 / April 2010

Thilo Sarrazin ist einer jener »mutigen Männer der SPD«, die ab und an in Sprache und Argumentation eng an die proletarische Urwählerschaft ihrer Partei angelehnt sagen, was Sache ist. So äußerte sich Sarrazin im Herbst vergangenen Jahres über die Nicht-Integrierbarkeit ganzer Einwanderergruppen in Berlin – und wurde darüber zu einem »Fall«. Noch hat er ihn nicht ganz ausgestanden. Die Schiedskommission, die über seinen Ausschluß aus der SPD zu entscheiden hat, läßt sich mit dem Urteil Zeit. Aber so, wie die Dinge stehen, wird Sarrazin wohl in der SPD verbleiben können und seine 37jährige Mitgliedschaft nicht abrupt enden. Davon ist Sarrazin immer ausgegangen, weil die Argumente seiner Gegner mehr als dürftig sind: »Das stehe ich völlig bewegungslos durch«, sagte er Anfang März gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Bewegungslos heißt, die anderen müssen angreifen. Und das haben sie, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auch versucht.

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

Der SPD-Kreis­ver­band Span­dau und die SPD-Abtei­lung Alt-Pan­kow hat­ten den Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Gideon Botsch, Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter am Moses-Men­dels­sohn-Zen­trum Pots­dam, beauf­tragt, in einem Gut­ach­ten fol­gen­de Fra­ge zu beant­wor­ten: »Sind die Äuße­run­gen von Dr. Thi­lo Sar­ra­zin im Inter­view mit der Zeit­schrift Lett­re Inter­na­tio­nal (deut­sche Aus­ga­be, Heft 86) als ras­sis­tisch zu bewer­ten?« Bewaff­net mit einem posi­ti­ven Befund, woll­te der Vor­sit­zen­de der Span­dau­er SPD, der 1977 in Paläs­ti­na gebo­re­ne Raed Saleh, Sar­ra­zins Aus­schluß aus der SPD errei­chen. Die Ver­mu­tung liegt nahe, daß sich zumin­dest Botsch und Saleh bereits vor Erstel­lung des Gut­ach­tens ein ver­wert­ba­res Ergeb­nis ver­spra­chen: Ras­sis­mus in den Äuße­run­gen Sarrazins.
Botsch hat Saleh nicht ent­täuscht und ein Wunsch­er­geb­nis gelie­fert. Das 21seitige Gut­ach­ten vom 22. Dezem­ber 2009 kommt zu dem Schluß, daß die »bean­stan­de­ten Ein­las­sun­gen« Sar­ra­zins in »zen­tra­len Pas­sa­gen ein­deu­tig als ras­sis­tisch zu bewer­ten sei­en, inso­fern sie Dif­fe­renz kon­stru­ie­ren, Wer­tun­gen vor­neh­men, Zuschrei­bun­gen ver­all­ge­mei­nern und die Funk­ti­on erken­nen las­sen, die Pri­vi­le­gie­rung von ›Leis­tungs­trä­gern‹ und ›Eli­ten‹ einer­seits, Aus­gren­zung von ›Unter­schich­ten‹ und ›Leis­tungs­ver­wei­ge­rern‹ ande­rer­seits zu begrün­den«. Botsch spricht den »bean­stan­de­ten Ein­las­sun­gen« sogar eine »beson­de­re Radi­ka­li­tät« zu, weil sie wie­der­holt die »Mög­lich­keit einer Ver­än­de­rung« ver­nei­nen wür­den. Schließ­lich rückt er Sar­ra­zin noch in die Nähe von »anti­de­mo­kra­ti­schen, rechts­extre­men Par­tei­en«, weil sei­ne Aus­sa­gen Vor­ur­tei­le zum Zwe­cke des insze­nier­ten Tabu­bruchs mobi­li­sie­ren und kon­stru­ie­ren wür­den, ver­bun­den mit weit­rei­chen­den »Hand­lungs­vor­schlä­gen an die Politik«.
Wenn das Ergeb­nis so ein­deu­tig ist, wie Botsch behaup­tet, stellt sich die Fra­ge, wie­so die Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen wegen des Vor­wurfs der Volks­ver­het­zung gegen Sar­ra­zin bereits im ver­gan­ge­nen Jahr ein­ge­stellt hat. Unter die­sen Vor­wurf fal­len gera­de auch Äuße­run­gen, die die Men­schen­wür­de ande­rer dadurch angrei­fen, daß sie »Tei­le der Bevöl­ke­rung beschimp­fen, bös­wil­lig ver­ächt­lich machen oder ver­leum­den «. Was sonst wäre die Kon­se­quenz des Ras­sis­mus, der »Theo­rie, nach der bestimm­te Men­schen­ty­pen oder auch Völ­ker hin­sicht­lich ihrer kul­tu­rel­len Leis­tungs­fä­hig­keit ande­ren von Natur aus über­le­gen sein sol­len« (Deut­sches Uni­ver­sal­wör­ter­buch)? Klas­sisch wird unter Ras­sis­mus die pau­scha­le Behaup­tung ver­stan­den, die eige­ne Ras­se sei höher­wer­ti­ger als andere.
Sar­ra­zin hat sol­ches nie behaup­tet. An kei­ner Stel­le spricht er von Ras­sen. Das muß er aller­dings auch nicht, um ras­sis­ti­sche Äuße­run­gen zu täti­gen, da sich der Begriff Ras­sis­mus von sei­nem eigent­li­chen Wort­ge­halt völ­lig abge­kop­pelt hat – eine logi­sche Kon­se­quenz aus der mitt­ler­wei­le gän­gi­gen Mei­nung, daß es gar kei­ne Men­schen­ras­sen gebe und daß bereits die Behaup­tung, daß es wel­che gebe (ohne Wer­tung) Ras­sis­mus sei. Der Begriff ist sinn­ent­leert, oder prä­zi­ser: neu aufgeladen.

Die­se Tat­sa­che macht sich Botsch zunut­ze, indem er einer­seits mit dem Begriff Ras­sis­mus ein ande­res Phä­no­men beschreibt als das, wel­ches das Wort eigent­lich meint; ande­rer­seits kann und will er natür­lich nicht von die­sem Wort las­sen, denn es ist her­vor­ra­gend geeig­net, Sar­ra­zin öffent­lich in Miß­kre­dit zu brin­gen und ihn eben doch als einen klas­si­schen Ras­sis­ten erschei­nen zu las­sen, der ande­re Ras­sen für min­der­wer­tig hält. Denn der unbe­darf­te Zeit­ge­nos­se ver­bin­det trotz der Deu­tungs­akro­ba­tik der Ras­sis­mus­theo­re­ti­ker unse­rer Zeit ganz hand­fes­te Din­ge mit die­sem Wort: Ras­se­ge­setz, Her­ren­ras­se, Lager, gel­ber Stern, Apartheid.
Botsch defi­niert Ras­sis­mus im Anschluß an den tune­si­schen Sozio­lo­gen Albert Mem­mi, des­sen Ras­sis­mus­de­fi­ni­ti­on die am »brei­tes­ten akzep­tier­te« sein soll, als »die ver­all­ge­mei­ner­te und ver­ab­so­lu­tier­te Wer­tung tat­säch­li­cher oder fik­ti­ver Unter­schie­de zum Nut­zen des Anklä­gers und zum Scha­den sei­nes Opfers, mit der sei­ne Pri­vi­le­gi­en oder sei­ne Aggres­si­on gerecht­fer­tigt wer­den soll«. Ras­sis­mus bestehe bereits in der »Her­vor­he­bung von Unter­schie­den, in einer Wer­tung die­ser Unter­schie­de und schließ­lich im Gebrauch die­ser Wer­tung im Inter­es­se und zuguns­ten des Anklä­gers«. Daß die kon­se­quen­te Anwen­dung die­ser For­mel anthro­po­lo­gi­sche For­schung unmög­lich macht, ist leicht ein­zu­se­hen. Mem­mi selbst hat sich durch sei­ne eige­ne Defi­ni­ti­on nicht davon abhal­ten las­sen, die Ein­wan­de­rer in Frank­reich kri­tisch zu beur­tei­len und somit selbst als Ras­sist zu gel­ten – eine Zwick­müh­le, auf die sogar die Jeder­mann-Enzy­klo­pä­die wiki­pe­dia hinweist.
Botsch muß um die­ses Dilem­ma wis­sen und ver­sucht in sei­nem Gut­ach­ten zeit­wei­lig das Syn­drom der »Grup­pen­be­zo­ge­nen Men­schen­feind­lich­keit « (von Wil­helm Heit­mey­er »ent­deckt«) zur Anwen­dung zu brin­gen. Die­ser Ter­mi­nus wäre für den Auf­bau einer Kam­pa­gne gegen Sar­ra­zin jedoch zu sper­rig. Botsch hat ihn auch nicht bei­be­hal­ten, son­dern zuletzt doch auf den »Ras­sis­mus ohne Ras­sen« gesetzt, ohne den inne­ren Wider­spruch auf­zu­lö­sen. All dies zusam­men­ge­nom­men liegt der Schluß nahe, daß Gideon Botsch kei­ne wis­sen­schaft­li­che Arbeit abge­lie­fert hat, son­dern so etwas wie ein Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten, das einen bestimm­ten Zweck erfül­len soll.
Die eigent­li­che Text­ana­ly­se des Sar­ra­zin-Inter­views ver­läuft dann auch in abge­steck­ten Bah­nen. Daß Sar­ra­zin dif­fe­ren­ziert, erscheint unter die­sem Blick nicht als not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung für einen Erkennt­nis­ge­winn, son­dern im Zusam­men­hang mit Wer­tun­gen und Ver­all­ge­mei­ne­run­gen als not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung für Ras­sis­mus. Die Fra­ge, um die es eigent­lich gehen müß­te, wird nicht gestellt: ob näm­lich die Dif­fe­ren­zen, die Sar­ra­zin benennt, kon­stru­iert sind oder der Rea­li­tät ent­spre­chen. Erst dann wäre sinn­voll über den Ras­sis­mus-Vor­wurf zu spre­chen, der nach klas­si­schem Ver­ständ­nis im Fall Sar­ra­zins nur berech­tigt wäre, wenn die Aus­sa­gen nicht zuträ­fen. Botsch macht es sich in die­ser Fra­ge recht ein­fach: »Nicht zu erör­tern ist die Fak­ti­zi­tät ein­zel­ner Behaup­tun­gen, ihre Inter­pre­ta­ti­on oder Wer­tung, soweit dies nicht für die Fra­ge ras­sis­ti­scher Inhal­te rele­vant ist.« Um aber fest­zu­stel­len, ob eine Behaup­tung in die­sem Sin­ne rele­vant ist, muß man wis­sen, ob sie wahr oder falsch ist.
Ent­we­der woll­te sich Botsch die­se Arbeit nicht machen (im Gegen­satz etwa zur Stu­die Der Fall Sar­ra­zin des Insti­tuts für Staats­po­li­tik) oder er hat ein­ge­se­hen, daß es nicht so leicht ist, bestimm­te Fak­ten, die Sar­ra­zin nennt, als ras­sis­ti­sche Hirn­ge­spins­te zu ent­lar­ven. Es spricht eini­ges für den letz­te­ren Fall, und so muß man sagen: Vom eigent­li­chen Gegen­stand der inkri­mi­nier­ten Aus­sa­gen Sar­ra­zins hat Botsch nicht die gerings­te Ahnung. Den­noch fühlt er sich beru­fen, über Sar­ra­zin das Ver­dikt »ras­sis­tisch« zu ver­hän­gen. Eine Hin­ter­tür hat er sich aller­dings offen­ge­las­sen, wenn er schreibt, »daß der mög­li­che Nach­weis ras­sis­ti­scher Ele­men­te in einem Text kei­nes­wegs gleich­zu­set­zen ist mit der Bezeich­nung sei­nes Urhe­bers als ›Ras­sist‹«. Aber wer ist Ras­sist, wenn nicht der, der sich ras­sis­tisch äußert? Botsch scheint es selbst nicht so genau zu wissen.

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

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